§1.1 Un-RP
Unter dem Begriff „Un-RP“ versteht man insbesondere „Fail-RP“ innerhalb der Fraktionen. Es wird erwartet, dass sich jede Person entsprechend der Fraktion, der sie angehört, verhält. Ein Kartell muss sich demnach wie ein Kartell verhalten, das LSPD entsprechend wie eine Polizeibehörde, das LSMD wie eine medizinische Einrichtung und ebenso alle weiteren Fraktionen gemäß ihrer jeweiligen Rolle.
§1.2 Fraktionssperre
Eine Person, welche aus einer illegalen Fraktion ausgetreten ist, hat eine Sperre von 3 Tagen bis sie einer erneuten Fraktion beitreten darf.
Crime zu Crime = 3 Tage Sperre
Crime zu staatlich = 3 Tage Sperre
Staatlich zu Crime = 0 Tage Sperre
Bekommt man ein Blood-Out seiner Fraktion, ist ein erneuter Beitritt der gleichen Fraktion für einen gewissen Zeitraum nicht mehr möglich. Jedoch hat man die Möglichkeit nach 30 Tagen, einen Antrag bei der Fraktionsverwaltung zu stellen und seinen Wunsch auf erneuten Beitritt zu äußern.
§1.3 Fraktions-Verwarnung/Auflösung
Verwarnung
Wenn mehrere einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, werden diese mit einem Fraktionswarn bestraft.
Ab 3 Verwarnungen findet eine sofortige Auflösung der Fraktion statt
Ein Warn hält 2 Wochen an, bis dieser erlischt.
Auflösung
Bei eigenständiger Auflösung = 0 Tage Fraktionssperre
Administrative Auflösung = 5 Tage Fraktionssperre
§1.4 Fraktionsverwaltung
Bei nicht selbst lösbaren Konflikten, schaltet sich die Fraktionsverwaltung ein.
Handelt es sich um einen Supportfall, der für die Fraktionsverwaltung bestimmt ist, so hat man sich in den Fraktions-Warteraum einzufinden.
Kein Clip, kein Support
Bei einer Meldung eines vermeintlichen Regelbruchs muss beachtet werden, dass sich die Fraktionsverwaltung beide Seiten anschaut und gegebenenfalls einen selbst bestraft.
Bevor der Support stattfinden kann, muss darauf geachtet werden, dass die Situation mindestens 10 Minuten vergangen ist.
Clips werden per Ticket-System an die Fraktionsverwaltung geleitet. Man muss davon ausgehen, dass man keine direkte Wertung im Fraktionschannel erhält.
§1.5 Fraktionsdiscord
Der Fraktionsverwaltung (auch der Test-Fraktionsverwaltung) muss voller Zugriff auf den Discord gewährleistet sein (Admin-Rechte).
Blood-In und Blood-Out sind im Dauerticket bei der Fraktionsverwaltung sowie auf dem eigenen Fraktionsdiscord zu notieren. Dabei ist zu achten, dass der Name sowie das Blood-In/Blood-Out Datum mit angegeben sind.
Auf dem Fraktionsdiscord dürfen sich ausschließlich eigene Fraktionsmitglieder und die Fraktionsverwaltung befinden.
§1.6 Fraktionskasse
Die Fraktionskasse darf ausschließlich zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der jeweiligen Fraktion verwendet werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist strikt untersagt. Dies kann von einem Fraktionswarn bis hin zur Auflösung der Fraktion geahndet werden.
§1.7 Inaktive Fraktionsmitglieder
Soll ein inaktives Fraktionsmitglied aus der Fraktion entlassen werden, jedoch ist diese Person dauerhaft nicht mehr erreichbar bzw. nicht mehr online, kann ein administratives Blood-Out durch die Fraktionsverwaltung veranlasst werden. Hierzu genügt eine kurze Mitteilung – entweder über das Dauerticket oder direkt über den Support (man hat sich im ,,Fraktionswarteraum'' einzufinden). Das eigenmächtige Entfernen eines Fraktionsmitglieds ohne Rücksprache oder Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung ist unzulässig und führt zu einer offiziellen Fraktionsverwarnung.
§1.8 FiveM-Name
Jeder Spieler ist verpflichtet, in seinem FiveM-Namen sowohl die Fraktionszugehörigkeit als auch seinen vollständigen Ingame Vor- und Nachnamen anzugeben.
Mögliche Vorlage: [LSPD] Max Mustermann
§2.1 Staatsfraktionen
Nutzen von Privatfahrzeugen während des Dienstes ist nicht erlaubt.
Die maximale Haftzeit beträgt 180 Minuten, sowie eine Geldstrafe von maximal $350.000 US-Dollar.
Dienstwaffen dürfen nur während der Dienstzeit von Beamten bei sich getragen werden. Nach Beendigung des Dienstes, hat man diese in der Waffenkammer einzulagern.
Nur im eigenen Fraktionsshop erwerbbare Waffen, dürfen von Beamten während des Dienstes benutzt und bei sich getragen werden.
staatliche Fahrzeuge dürfen optisch verändert werden. Jedoch ist darauf zu achten, dass die optische Veränderung realistisch ist und die Fraktionszugehörigkeit erkennbar bleibt.
Durchsuchen von Fahrzeugen und Personen ist nur mit einem RP-Hintergrund erlaubt (z.B. bei einem Raubüberfall).
staatliche Fraktionen müssen immer ihre Dienstkleidung während der Dienstzeit tragen (Ausnahme: Zivilpolizei).
staatliche Beamten dürfen nicht während und außerhalb ihrer Dienstzeit sich auf illegalen Route befinden.
Pay-Check-Farming ist strengstens verboten und wird sofort bestraft (darunter zählen auch legale Routen, legale Jobs, etc. während der Dienstzeit) .
§2.2 Korruption in Staatsfraktionen
Die Leitungsebene von staatlichen Fraktionen darf unter keinen Umständen korrupt sein. Sollte dies der Fall sein, muss davon ausgegangen werden, dass einem der Rang durch die Fraktionsverwaltung entzogen wird.
Korruption ist gestatten, um Informationen zu erhalten (z. B. das Einschleusen eines Zivilpolizisten in eine illegale Fraktion). Jedoch muss dies im Support bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und das genaue Vorhaben detailliert geschildert werden.
Besitz von illegalen Waffen ist strengstens verboten!
Das Entfernen von Gegenständen aus der Asservatenkammer für den privaten Zweck ist verboten und kann mit einem Bann von einer Woche bis hin zum permanenten Communityausschluss bestraft werden.
§2.3 Razzien
Eine Razzia muss in Form eines Konzeptes bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
Terrorstatus für illegale Fraktionen gibt es nicht.
Das PD darf pro Wende 2-mal Routen kontrollieren (z.B. einmal Weed-Route und einmal Koks-Route). Zu den Routenkontrollen gehören alle Routenpunkte.
§2.4 Stürmung eines Anwesens
30 Minuten vor und 15 Minuten nach dem Restart darf kein Anwesen gestürmt werden (Ausnahme: die RP Situation fing vorher an).
flüchtet eine Person (z. B. während einer Verfolgungsjagd) auf ein Anwesen, dürfen die Beamten sich 15 Minuten auf dem Anwesen aufhalten. Sollte es jedoch über die 15 Minuten hinaus gehen, muss ein Antrag für Razzia bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§2.5 Verfolgungsjagd
Eine Verfolgungsjagd muss realistisch ausgespielt werden und sollte im Normalfall auch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Wer direkt schießt, muss mit einer Bestrafung rechnen. Staatliche Beamten dürfen nach 5 Minuten das Feuer auf die Reifen des flüchtenden Fahrzeugs eröffnen, müssen es jedoch vorher ankündigen.
§2.6 Verkehrskontrollen
Eine Verkehrskontrolle muss realistisch ausgespielt werden. Folgende Punkte sind zu beachten:
es darf nicht ohne RP-Hintergrund geschossen werden (,,Ich habe keine Lust auf eine Verkehrskontrolle'' ist kein Grund)
Ein Funkspruch an Mitglieder der eigenen Fraktion ist nur dann zulässig, wenn dieser der passiven Unterstützung dient (z. B. zur Abholung). Jegliche Aufforderung zur Gewalt oder Aggression gegenüber Beamten ist verboten.
Staatliche Beamte dürfen während einer Verkehrskontrolle weder Fahrzeuge noch Personen ohne triftigen Grund durchsuchen.
§2.7 LSMD
Medics sind unantastbar und dürfen nicht Ziel von Angriffen sein – es sei denn, der betreffende Medic handelt selbst aggressiv oder greift in das Geschehen ein.
Während einer aktiven Gefechtssituation ist es Medics untersagt, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Sie dürfen erst eingreifen, wenn die Gefahrensituation beendet ist. Ein Medic darf dazu nicht gezwungen werden.
§2.8 laufende Situation
Wird man während einer laufenden Situation vor Ort wiederbelebt, muss man sich durch das Ausziehen des Oberteils und das Heben der Hände sichtbar von der Situation distanzieren. An die vorherige Situation darf man sich erinnern.
Das eigenständige Ausbluten während einer aktiven Situation ist nicht gestattet (siehe Regelwerk §1.16 RP-Flucht/Combat-Logging). Ein Respawn darf erst erfolgen, wenn die Situation eindeutig abgeschlossen ist.
Sobald man nach dem Ausbluten im Krankenhaus aufwacht, ist das Erinnern an die letzten 30 Minuten vor dem Vorfall nicht erlaubt.
§2.9 Probezeit
Bei einer Neuveröffentlichung erhält die neue Fraktion eine Probezeit von 7 Tagen. Während dieser Zeit kann die Fraktionsverwaltung die Fraktion bei Fehlverhalten jederzeit auflösen.
§3.1 Fraktionsanforderung und -größe
Fraktionsanforderung
Eine Fraktion kann nur mit einem Konzept (siehe §3.2 Konzept) bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
Ein bestehender Fraktionsdiscord, auf dem die Fraktionsverwaltung vollen Zugriff erhält (Admin-Rechte).
Eine eindeutige Entscheidung darüber, welche Fraktion man bespielen möchte, ist erforderlich.
Fraktionsgröße
Biker = 3 - 4 Mitglieder
Gang = 4 - 5 Mitglieder
Mafia/Kartell = 6 -7 Mitglieder
§3.2 Konzept
Damit ein Konzept (per Ticket-System) eingereicht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss ersichtlich sein, dass in das Konzept Mühe und Überlegung geflossen sind.
Mitglieder müssen mit IC-Namen und Discord-Namen angeben werden
Das geplante MLO sowie der exakte Standort der Fraktion müssen klar ersichtlich dargestellt werden (z. B. mit Screenshot oder Kartenausschnitt)
Die kurz- und langfristigen Ziele der Fraktion müssen verständlich und realistisch formuliert sein.
Das konkrete Vorhaben und die geplante Umsetzung müssen detailliert beschrieben werden, damit die Fraktionsverwaltung den Sinn und die Ausrichtung nachvollziehen kann.
Die geplante Kleidung, die Hauptfarbe der Fraktion sowie eine Auswahl an genutzten Fahrzeugen müssen visuell dargestellt werden (z. B. mit Bildern oder Screenshots)
§3.3 illegale Fraktionen
Eine illegale Fraktion darf maximal aus 15 Mitgliedern bestehen. Es ist ebenfalls gestattet, mit diesen 15 Personen aktiv zu agieren. Sollte sich daran nicht gehalten werden, führt dies zu einem Fraktionswarn.
Während einer Situation darf jede Fraktion nur einen Helikopter nutzen.
Auf einem Anwesen, brauch man keinen triftigen RP-Hintergrund für die Waffenbenutzung.
Agiert man mit mehr als 5 Personen aus der eigenen Fraktion, ist man verpflichtet, die Fraktionsfahrzeuge zu verwenden.
Das Einlagern von Gegenständen während einer laufenden Situation, ist verboten.
§3.4 Fraktionserkennung
Fraktionsmitglieder müssen die ausgewählten Fraktionsfarben tragen, sowie 2 Merkmale (z. B. Maske und Schuhe).
Bei einem Schussgefecht ist das Tragen der Fraktions-Weste Pflicht.
Fraktionsfahrzeuge müssen in der Fraktionsfarbe sein.
§3.5 Waffenkammer und Fraktionsbestand
Waffenkammer
Das Leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Leader (12er) der Fraktion ist strengstens untersagt.
Es ist verboten (falls man im Voraus Informationen bezüglich einer Razzia oder Ähnliches erhalten hat), die Waffen in Kofferräumen oder anderen Orten umzulagern.
Waffen werden nur dann als Privatbesitz anerkannt, wenn sie bereits vor dem Beitritt in die Fraktion im persönlichen Besitz waren.
Der Waffenbestand muss in der vorgegebenen Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten, den Bestand in Privatfahrzeugen oder ähnlichem zu lagern.
Fraktionsbestand
Es muss eine aktive Bestandsliste geführt werden (z. B. über Google Docs oder Screenshots im Fraktions-Discord). Nur bei nachvollziehbarem Bestand ist im Schadensfall eine Rückerstattung möglich. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, den Aktualisierungszeitraum der Liste zu prüfen und verlangt bei Bedarf eine regelmäßige Aktualisierung.
§3.6 Aufbauschutz und Probezeit
Aufbauschutz
Bei der Neuveröffentlichung einer illegalen Fraktion gilt ein Aufbauschutz von 5 Tagen. Während dieses Zeitraums ist es anderen Spielern und Fraktionen untersagt, die neu gegründete Fraktion gezielt zu provozieren oder in eine Handlung zu verwickeln. Sollte die geschützte Fraktion jedoch selbst aktiv werden – beispielsweise durch Überfälle, Angriffe oder Provokationen –, erlischt der Aufbauschutz mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung bedarf.
Probezeit
Zusätzlich befindet sich jede neu gegründete illegale Fraktion in einer 7 Probezeit. Innerhalb dieser Phase behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, die Fraktion jederzeit bei Fehlverhalten aufzulösen. Dies kann ohne vorherige Verwarnung erfolgen und dient der Sicherstellung, dass die Fraktion den serverseitigen Anforderungen an Aktivität, RP-Qualität und Regelkonformität gerecht wird.
§3.7 Routen
Eine illegale Fraktion darf maximal 1 Route beanspruchen. Wer einer Route zugehörig ist, muss diese überwachen und verteidigen können.
Möchte man eine andere Route beanspruchen, so muss zuvor sichergestellt sein, dass die bisherige Route vollständig aufgegeben wurde. Eine gleichzeitige Beanspruchung mehrerer Routen ist nicht gestattet. Erst nach dem Verzicht auf die alte Route kann die neue offiziell in Form vom Kauf oder Krieg übernommen werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Fraktionsverwaltung ein Routenkampf mitgeteilt werden.
Routenbesitzer dürfen sich diese nicht mit anderen Fraktionen teilen. Ausnahme: Man hat ein Wirtschaftsbündnis. Jedoch ist zu beachten, dass man nur mit einer weiteren Familie ein Wirtschaftsbündnis eingehen darf.
Das heimliche Sammeln auf einer fremden Route durch die Fraktion bleibt auch bei bestehendem Routenbesitz erlaubt. Ebenso ist eine aktive Verteidigung dieser Route gestattet. Ein offensives Pushen der Route ist jedoch untersagt (ähnlich wie im Regelwerk §2.3 inoffizielle Gruppierungen letzter Abschnitt).
§3.8 Routenkämpfe
Eine Route kann entweder durch einen Krieg oder durch einen Verkauf erworben werden.
Um eine Route zu beanspruchen, muss ein nachvollziehbarer RP-Strang aufgebaut werden (beispielsweise kann dies durch eine etwa einwöchige Phase erfolgen, in der Zivilisten auf die Route geschickt werden. Anschließend erfolgt eine Konfrontation mit den bisherigen Routenbesitzern, bei der ihnen mitgeteilt wird, dass sie ihr Geschäft oder ihre Route nicht mehr unter Kontrolle haben).
Vor jedem Kriegsanfang, muss ein Kriegsantrag bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden (siehe §3.9 Kriegsantrag).
Um eine Route zu gewinnen, wird in einem ,‚Best-of-3''-Format gekämpft (z.B. 1-mal Street-Fight und je einem Baseraid von Partei A und B. Dies gilt als Leitfaden und kann bei der Fraktionsverwaltung nach Absprache mit beiden Parteien in Form von 3-mal Street-Fight geändert werden).
Jeder Kampf muss fair ablaufen. Spielvorteile wie Emote-Abuse, Glitchroll, Speed-Boost, schusssichere Helme, Funkschießen oder Ähnliches sind verboten.
Nach einem gewonnenen Kampf um eine Route kann diese für 7 Tage nicht erneut von anderen Parteien beansprucht werden. Bei einem Kauf der Route entfällt diese Schutzfrist.
§3.9 Kriegsantrag
Ein Kriegsantrag (in Form von Google Docs oder ähnlichem) muss bei der Fraktionsverwaltung per Ticket-System beantragt und genehmigt werden. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der nachvollziehbare RP-Strang (z. B. durch eingesetzte Arbeiter) ist klar und detailliert zu dokumentieren.
Die gegnerische Fraktion ist eindeutig zu benennen.
Die betroffene Route ist präzise anzugeben.
Zeitpunkt und Ort der Kämpfe (Datum, Uhrzeit, genauer Standort) sind verbindlich festzulegen.
Ein Kriegsantrag ist stets die letzte Option und darf nur gestellt werden, wenn zuvor alle Konflikte im RP gewaltfrei versucht wurden zu klären. Es müssen mehrere RP-Stränge und Konflikte eindeutig nachgewiesen werden, bevor ein Kriegsantrag genehmigt wird. Die Fraktionsverwaltung trifft die endgültige Entscheidung und behält sich vor, Anträge eigenständig abzulehnen oder zu genehmigen. Dies ist kommentarlos zu respektieren.
§3.10 Baseraid
Pro Tag sind maximal drei Baseraids erlaubt, dabei muss jeder gegen eine unterschiedliche Fraktion gerichtet sein. Mehrfachangriffe auf dieselbe Fraktion am selben Tag sind nicht gestattet und werden mit einem Fraktionswarn bestraft.
Für einen Baseraid ist ein triftiger RP-Hintergrund erforderlich. Bloße Beleidigungen oder persönliche Streitigkeiten stellen keinen legitimen Grund dar.
Baseraids müssen nicht vorher angemeldet oder genehmigt werden.
Die Kämpfe sind fair und regelkonform zu führen. Jegliche unfairen Methoden wie Emote-Abuse, Glitchrolls, Speed-Boosts, das Tragen schusssicherer Helme während des Kampfes, Funkschießen oder ähnliche unerlaubte Taktiken sind verboten.
Eine Fraktion, die sich in Unterzahl befindet, darf niemals eine andere Fraktion angreifen, die ihr zahlenmäßig überlegen ist.
§3.11 Blood-In/Blood-Out/Trust-Out
Blood-In und Blood-Out sind im Dauerticket bei der Fraktionsverwaltung sowie auf dem eigenen Fraktionsdiscord zu notieren. Dabei ist zu achten, dass der Name sowie das Blood-In/Blood-Out Datum mit angegeben sind.
Bekommt man ein Blood-Out seiner Fraktion, ist ein erneuter Beitritt der gleichen Fraktion für einen gewissen Zeitraum nicht mehr möglich. Jedoch hat man die Möglichkeit nach 30 Tagen, einen Antrag bei der Fraktionsverwaltung zu stellen und seinen Wunsch auf erneuten Beitritt zu äußern.
Ein Trust-Out ist ebenfalls im Dauerticket bei der Fraktionsverwaltung sowie auf dem eigenen Fraktionsdiscord zu notieren. Hierbei gibt es keine Sperre von 30 Tagen, jedoch greift die Regel von §1.2 Fraktionssperre.
Bei einem Blood-Out verliert man jegliche Erinnerung an Ereignisse, die innerhalb der Familienzeit stattgefunden haben. Im Gegensatz dazu behält man bei einem Trust-Out alle Erinnerungen, da man die Familie im gegenseitigen Vertrauen verlässt.
3.12 Blood-Out-Flucht
Wer einem Blood-Out durch eine Flucht entgehen möchte, muss dies der Fraktionsverwaltung mitteilen.
Vorraussetzungen sind: mindestens 4 Tage Flucht, bei einer täglichen Onlinezeit von 3 Stunden (zur Prime 18.00 Uhr - 01.00 Uhr)
§3.13 Stürzung
Eine Stürzung des Leaders (12er) ist grundsätzlich zulässig. Diese muss jedoch der Fraktionsverwaltung gemeldet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass mindestens 60 % der Familienmitglieder dieser Maßnahme zustimmen.
§3.14 Übernahme einer Fraktion
Möchte der Leader einer Fraktion seinen Posten niederlegen und die Leitung an ein anderes Mitglied übertragen, muss dies bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden. Diese entscheidet, ob die Übergabe genehmigt wird oder nicht. Dabei ist anzugeben, ob Änderungen am bestehenden Konzept vorgesehen sind oder ob die Fraktion weiterhin dem bisherigen Konzept folgt. Bei größeren Änderungen ist ein neues Konzept zu erstellen und einzureichen.
§3.15 Sicario
Ein ,,Sicario'' durchzuführen, ist auf dem Server untersagt. Konflikte sind im Rollenspiel durch Kommunikation zu klären. Diskutiert sachlich miteinander oder erwägt gegebenenfalls eine Stürzung des Leaders.
§3.16 Schutzgeld
Illegale Fraktionen sind berechtigt, Schutzgeldforderungen an Unternehmen – einschließlich staatlicher Betriebe (Ausnahme: MD und PD darf keine Schutzgeldforderung gestellt werden) – zu stellen.
Die Forderung muss im Rahmen eines realistisch und fair ausgespielten Rollenspiels erfolgen. Jegliche Form von Power-RP, Zwang ohne RP-Grundlage oder Metagaming ist strikt untersagt.
Pro Unternehmen darf nur einmal pro Woche eine Schutzgeldforderung gestellt werden.
Der maximal zulässige Betrag pro Forderung liegt bei US-Dollar $20.000.
Wiederholte oder missbräuchliche Forderungen können zu Verwarnungen oder Fraktionssanktionen führen.
§4.1 Gangwar
Jeder ist für seinen Spaß im Gangwar verantwortlich. Spielt mit fairen Mitteln und zum Spaß. Gangwar-Situationen dürfen nicht in das RP-Geschehen mit einbezogen werden, da sie als OOC-Basis gedacht sind.
§4.2 Gangwar-Regeln
Schusswaffen dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Zone benutzt werden. Das absichtliche Schießen von innen nach außen oder von außen nach innen ist verboten und wird mit einer Fraktionswarnung bestraft.
Gangwars dürfen nur in einheitlicher Fraktionskleidung angefahren werden. Sind die Fraktionen optisch kaum zu unterscheiden, kann eine spezielle Gangwar-Kleidung eingeführt werden, die für alle Mitglieder identisch sein muss. Wer diese nicht trägt, darf nicht teilnehmen.
Sobald sich eine Person in der Gangwar-Zone befindet, ist es ihr untersagt, diese Zone vorzeitig zu verlassen.
Das gezielte ,,Abcampen'' am Rand der Zone ist untersagt und kann mit einem Fraktionswarn bestraft werden.
Ein Gangwar muss grundsätzlich angefahren werden, es sei denn, man ist aktiv in einem RP-Strang eingebunden (Nachweis durch Clip erforderlich).
Funktionen, die einem Spieler ein Spielvorteil verschaffen (z.B. Emote-Abuse, Glitchroll, Speed-Boost, schusssichere Helme, Funkschießen oder Ähnliches) sind verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die rivalisierenden Parteien auf das Aussetzen dieser Regelung einigen. In diesem Fall darf jedoch kein Support erwartet werden.